Beteilgung der SBV an Ausschüssen des PR (Allgemeines)
Die Beteiligung der SBV an den Ausschüssen des PR scheint mir durch die hinterlegten Urteile nicht eindeutig. Daher diese Nachfrage.
Meine Gesprächspartner beim PR verweisen auf die Ausschüsse, an denen der Arbeitgeber beteiligt ist.
M. W. ist gemäß Gesetzeswortlaut jedoch die Teilnahme an den Ausschüssen des örtlichen Personalrats gemeint, demnach unabhängig davon, ob die Arbeitgeberseite beteiligt ist. Die ausdrückliche, zusätzliche Erwähnung des Arbeitssicherheitsausschusses (zu dem die AG-Seite einlädt) kann hier evtl. irritieren.
Ich freue mich auf Eure Einschätzung.
