Übergang zur Autobahn GmbH (Wahlen)

neue-sbv, Nürnberg, Friday, 16.10.2020, 13:09 (vor 1281 Tagen)

Hallo alle zusammen,

ich bin die örtliche VP bei der Autobahndirektion Nordbayern. Durch die größte Verwaltungsreform in der BRD wird die Bundesfernstraßenverwaltung künftig nicht mehr von Ländern geleistet. Dazu wurde extra das Grundgesetz (innerhalb von 2oder 3 Monaten!) geändert.

Ab dem 01.01.2021 wird das die Autobahn GmbH des Bundes übernehmen. Die meisten Beschäftigten wechseln zur Autobahn GmbH und sind somit kein öffentlicher Dienst mehr. Diejenigen die beim Freistaat Bayern bleiben, werden organisatorisch der Landesbaudirektion zugeordnet und der Autobahn GmbH gestellt. Das wurde alles mit Gestellungsvertrag geregelt.

Da ich auch zur Autobahn GmbH wechsle, erlischt meine Amtszeit zum 31.12. um 23.59 Uhr. Meine 1. Und 2. Stellvertretung wechselt ebenfalls, mein 3. Stellvertreter nicht.

Diejenigen die zur Autobahn GmbH wechseln, sind sich einig, dass wir wieder eine Schwerbehindertenvertretung wählen wollen.

Nun meine Fragen:
1. Bleibt mein 3. Stellvertreter auch nach dem 31.12.2020 im Amt und wird er dann VP für die Beschäftigten die beim Freistaat Bayern bleiben?

2. Wann dürfen wir frühestens eine neue Schwerbehindertenvertretung wählen? Gleich im Februar, oder müssen wir uns an dem Betriebsrat orientieren, der im Juli gewählt wird?


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