Umzugskosten für sehbeh. Mitarbeiter (BEM)
Hallo Forum,
Hallo,
Aufgrund des Alters ist der zuständige Rehaträger hier die Arbeitsagentur.
wie kommst Du darauf ?
Hier käme evtl. durchaus eine LTA-Leistung gem. § 49 Abs. 3 Nr. 7 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html
in Betracht, für die grundsätzlich die DRV bei berufstätigen Menschen Reha-Träger ist
oder
Leistungen zur sozialen Teilhabe gem § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__76.html
für die der Träger der Eingliederungshilfe Reha-Träger wäre.
Wenn all das nicht zum Tragen kommt, ist auch evtl. das Integrationsamt gem. § 185 Abs. 3 Nr. 1d möglicher Kostenträger
Der AN sollte so schnell wie möglich mit dem Integrationsfachdienst bzw. Integrationsamt den notwendigen Bedarf klären und ggfs. auch den Reha-Träger bestimmen. Dafür sollte das BEM in ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX umgewandelt werden.
Wegen Unzuständigkeit darf ein Antrag nicht mehr abgelehnt werden, sondern muß innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Reha-Träger weitergeleitet werden gem. § 14 Abs. 1 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html
--
&Tschüß
Wolfgang