Antrag auf Vollfreistellung (Allgemeines)

Wauzi32, NRW, Friday, 20.11.2020, 13:04 (vor 2161 Tagen)

Hallo,

und wieder ich habe die 100 voll wie beantrage ich die Vollfreistellung?

Antrag auf Vollfreistellung

WoBi, Friday, 20.11.2020, 13:59 (vor 2161 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi32,

warum einen Antrag? Die SBV kann Beschlüsse fassen!

Sehr geehrte Geschäftsführung,

die Schwerbehindertenvertretung hat heute, den xx.xx.xxxx beschlossen, die gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten Herrn / Frau Xxxx Xxxx mit sofortiger Wirkung / ab dem xx.xx.xxxx entsprechend § 179 Abs. 4 Satz 2 SGB IX im vollen Umfang für die Ehrenamtstätigkeit freizustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Xxxx Xxxxx
Schwerbehindertenvertretung

--
Gruß
Wolfgang

Antrag auf Vollfreistellung

Wauzi32, NRW, Friday, 19.02.2021, 13:50 (vor 2070 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

die Antwort auf meinen Beschluss:

die uns heute übermittelte Liste mit beschäftigten Schwerbehinderten und Gleichgestellten ist aktuell nicht korrekt.
Nach unserer Auffassung sind die Voraussetzungen nach § 179 Abs. 4 SGB IX nicht gegeben. Wir erkennen die Beschlussfassung der Schwerbehindertenvertretung vom heutigen Tage daher nicht an.

Gleichzeitig fordern wir Sie auf, weiterhin Ihre ursprüngliche Beschäftigung auszuüben

Und meine Antwort:

bitte senden Sie mir Ihrer Auffassung nach die korrekte Liste, den die Ihnen vorgezeigte habe ich am 28.10.20 von Ihnen erhalten und Sie nur bis heute gepflegt.

Wie würdet ihr weiter vorgehen

Antrag auf Vollfreistellung

WoBi, Saturday, 20.02.2021, 10:27 (vor 2069 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi32,

der 1. Schritt, die Berechnungsgrundlage des Arbeitgebers anfordern, hast du bereits gemacht.
2. der Weisung zur weiteren Arbeitsausübung nachkommen und sich ggf. zu 100 % "kalt" bedarfsorientiert freistellen durch entsprechende Ab- und Rückmeldung bei der direkten Führungskraft. Also an allen Sitzungen z.B. des Betriebsrates, einschließlich Ausschusssitzungen nebst Vor- und Nacharbeiten, Monatsgespräch, ... nutzen. Seminare besuchen, den Wissen bleibt. Nicht nur für die SBV, sondern auch für BR-Grundlagen, allgemeines Arbeitsrecht wie ArbZG, BUrlG, KSchG, MuSchG, AGG, MiLoG, NachwG, BEEG, ....
3. Die Anzeige für die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2019 überprüfen - sollte dir vorliegen
4. Die Anzeige für die Ausgleichabgabe für das Jahr 2020, die der Arbeitgeber bis zum 31.03.2021 abzugeben hat , abwarten und ab 01.04.2021 einfordern.
5. Werte vergleichen, auch mit den Daten aus Schritt 1.

§ 164 Abs. 2 SGB IX
"Die Arbeitgeber haben der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit einmal jährlich bis spätestens zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr, aufgegliedert nach Monaten, die Daten anzuzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Ausgleichsabgabe notwendig sind. Der Anzeige sind das nach Absatz 1 geführte Verzeichnis sowie eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zur Weiterleitung an das für ihren Sitz zuständige Integrationsamt beizufügen. Dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln."

6. Aktiver werden beim Stellenbesetzungsverfahren, Gleichstellungen und Feststellungen einer Behinderung, um die Anzahl zu erhöhen. Ggf. "unbekannte" Schwerbehinderte im Betrieb erkennen und auf Nachteilsausgleiche wie z.B. Zusatzurlaub hinweisen.

7. Über die Auswirkungen und Vor- bzw. Nachteile einer Vollfreistellung nachdenken. Die SBV ist eine gewähltes Ehrenamt. Was kann bei der nächsten Wahl passieren? Wenn voll freigestellt geht der eigene Arbeitsplatz "verloren" und wird ggf. nachbesetzt und der direkte Kontakt in die Abteilung entfällt. Bei einer vollen Freistellung ist die Einsatzplanung einfacher, bei bedarfsorientierter Freistellung erfolgen Arbeitsunterbrechungen spontan, was den Betriebsablauf stören kann. Bei einer knappen 100 kann ein JoJo-Effekt eintreten. Also mal ein Blick auf das Alter für rentennahe Jahrgänge, Übergangsregelungen, Altersteilzeit, ... zur Prognose werfen.

--
Gruß
Wolfgang

Antrag auf Vollfreistellung

Wauzi32, NRW, Tuesday, 23.02.2021, 07:11 (vor 2066 Tagen) @ WoBi

Guten Morgen WoBi,

nur noch eine kurze Frage zu dem Thema.
Wir haben MA die auf der Liste aufgeführt sind nur wegen der Ausgleichabgabe aber nie wieder für uns arbeiten werden. Keine Kündigung kein Aufhebungsvertrag wie geht man damit um?

Danke jetzt schon für eure Antworten

Antrag auf Vollfreistellung

WoBi, Tuesday, 23.02.2021, 10:21 (vor 2066 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi32,

die SBV ist für alle schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte Beschäftigte im Betrieb zuständig. Auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an.
Wenn der Arbeitgeber diese zu seinen Gunsten positiv mitzählt, damit er wirtschaftliche Vorteile hat, warum solltest du diese nicht mitzählen? Diese Personen können doch deine Leistungen in Anspruch nehmen.
Hier ist das Verzeichnis zur Ausgleichsabgabe wichtig, um ggf. Mehrfachanrechnungen, Beschäftigungsbeginn bzw. -ende zu erkennen.
In der monatlichen Auflistung zur Berechnung stehen doch die Anzahl der besetzten Arbeitsplätze.
Zahlen lügen nicht (ggf. nur die, die sie schreiben :-P ).

--
Gruß
Wolfgang

Antrag auf Vollfreistellung

Buddy0815, NRW, Friday, 20.11.2020, 14:45 (vor 2161 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

was heißt : und wieder habe ich die 100 voll?
Hast Du schon die 100 früher gehabt und was hast Du da gemacht?

Ich habe bei uns im Betrieb, mit der sofortigen Freistellung ein wenig gewartet und Unterstützung von BR geholt.
Gemeinsam mit BR habe ich dann mit dem AG gesprochen und siehe da, es hat ohne Probleme funktioniert auch ohne förmlichen Antrag oder Beschluss.
Die Räumlichkeiten haben wir uns anfangs mit BR geteilt ( nicht sofort mit der Tür ins Haus) und jetzt habe ich ein eigenes Büro.

Ich würde diesen Weg immer wieder wählen.

Viel Erfolg

LG
Siegmund

--
S.K.

Antrag auf Vollfreistellung

Wauzi32, NRW, Friday, 20.11.2020, 14:54 (vor 2161 Tagen) @ Buddy0815

das sind die ersten hundert und ich habe geschrieben " und wieder ich " weil ich mich wieder an euch gewendet habe

RSS-Feed dieser Diskussion