Bitte um Argumentationshilfe... (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Friday, 20.11.2020, 16:53 (vor 2161 Tagen)

Hallo und guten Tag zusammen..

Vor einiger Zeit hatte ich hier schon einmal einen Fall in unserer Firma geschildert, in dem seit Jahren im Betrieb beschäftige SBM und auch andere Mitarbeiter einem Tarif/Leistungstest unterzogen worden sind. Die SBV wurde über diese Maßnahme nicht informiert.

SBM hat den Test nicht bestanden. Dagegen bin ich im Betrieb unter anderem schriftlich vorgegangen und habe die Informationspflicht des AG nach §178 Abs.2 eingefordert und zwar bevor er solche Maßnahmen durchführt. Eine Antwort habe ich nicht bekommen.

Der RA des AG bestreitet eine Informationspflicht und bezieht sich auf BAG 7 ABR 39/16 Rn.33 sowie
BAG ABR 67/10 Rn.21

Jetzt bin ich im Beschlussverfahren, der Gütetermin verbleib ohne Ergebnis. Der Richter fragte zum Beispiel...welchen Unterschied macht es, ob ein "normaler" AN oder ein SBM an diesem Test teilnimmt? Gleichfalls wollte er wissen worauf sich mein Informationsanspruch begründet. :-(

2 SBM haben den GDB unter anderem wegen seelischer Beeinträchtigungen. Ich bin noch nicht solange SBV und bitte daher um Tipps wie ich beim Kammertermin argumentieren kann.

Vielen Dank im voraus...

Bitte um Argumentationshilfe...

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 22.11.2020, 14:54 (vor 2159 Tagen) @ Nobi69

Moin Moin,

Argumentationshilfe ist der § 164,4. und der § 75 und 112 Recht auf Bildung im SGB IX.

Schwerbehinderte benötigen ggf. Hilfestellungen wie Prüfungszeitverlängerung o.ä. um eine gleichwertige Prüfung abzulegen. Daher sollte die SBV im Vorfeld beteiligt werden, damit Schwerbehinderte nicht durch das Fehlen dieses Nachteilsausgleichs benachteiligt werden.

z.B. Menschen mit einem Autismus können tw. mit multiple Choise nicht arbeiten, da diese bei teilweise unwahren Aussagen nicht entscheiden können, ob sie wegen des wahren Anteils ankreuzen oder - wie für andere klar ist - des unwahren Anteils diese Antwortmöglichkeit auslassen sollen.

Bsp: Sicherheitsabstand: Autos sollen einen Sicherheitsabstand von zwei Autolängen einhalten.
Richtig: Sicherheitsabstand ist einzuhalten,
Falsch: Die Länge des Abstands ist "halber Tachowert im Metern".

Andere, z.B. mit Lähmungen oder anderen Problemen, beide Arme zu benutzen benötigen Hilfsmitel bei Prüfungen an PCs und ggf. mehr Zeit, da man mit einer Hand nicht so schnell ist, wie andere.

Bei psychischen Behinderungen kann es bei sehr langen Prüfungen durch den dabei entstehenden Streß notwendig sein, dass diese eine Pause benötigen, um ein gleichwertiges Examen zu schaffen.

Der Arbeitgeber kennt nur den Grad der Behinderung, nicht aber die Gesundheitsstörung, die dahinter steht. Daher sollte hier im Vorfeld die SBV eingeschaltet werden, um für die/den konkreten Prüfungskandidaten/in über mögliche Nachteilsausgleiche zu reden und den Weg der Antragsstellung z.B. Facharztattest mit Überprüfung durch Betriebsarzt zu besprechen.

Ich hoffe, dieses konnte helfen.

Liebe Grüße

Hendrik

Bitte um Argumentationshilfe...

Nobi69, Potsdam, Thursday, 26.11.2020, 13:37 (vor 2155 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1

Vielen Dank für deine Antwort. Vor allem den letzte Absatz deines Textes werde ich als wichtige Argumentation mitnehmen.

Nochmal danke...

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