Zutritt Bürogebäude Pandemie (Allgemeines)

amensen, Friday, 20.11.2020, 17:44 (vor 2161 Tagen)

Der Arbeitgeber hat mit dem BR eine Pandemie-BV verfasst, in der das mobile Arbeiten geregelt wird.
Der Zutritt ist für die Beschäftigten nur unter Auflagen möglich, es soll verstärkt mobil gearbeitet werden.
Das Arbeiten am gewohnten Arbeitsplatz muss per e-Mail jeweils eine Woche vorher angekündigt werden.
Muss ich mich als SBV analog der Kollegen beim Arbeitgeber anmelden oder darf ich ohne Ankündigung wie der Betriebsrat die Büroräume aufsuchen?
Mein Vorgesetzter und ich sind hier unterschiedlicher Meinung.

Gruß
Andreas

Zutritt Bürogebäude Pandemie

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 21.11.2020, 14:01 (vor 2160 Tagen) @ amensen

Hallo,

durch eine BV kann nicht rechtswirksam in die gesetzlichen Rechte der SBV eingegriffen werden.
Die SBV ist wie BR oder PR in erster Linie eine Präsenzvertretung, d.h., sie muß zumindest während der normalen Arbeitszeiten für die beschäftigten AN erreichbar sein und sie muß ggfs. auch mit betrieblichen Stellen direkt kommunizieren können.
Natürlich kann sich unter derzeitigen Pandemiebedingungen auch eine SBV der Notwendigkeit zur Reduzierung von persönlichen Kontakten und ggfs. zumindest einem teilweisen Home-Office nicht entziehen.
Trotzdem muß die Erreichbarkeit der SBV und ihre Beteiligungsrechte gewahrt bleiben - ggfs. auch bei kurzfristig notwendigem Eingreifen. Das muß dann halt mit dem AG separat geregelt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Zutritt Bürogebäude Pandemie

amensen, Thursday, 03.12.2020, 16:58 (vor 2148 Tagen) @ albarracin

danke für die Info!
Sorry wegen der späten Antwort, aber zum Jahresende gibt's viel zu tun und jeder will vorher seinen Schreibtisch leer bekommen :-)

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