Bundesagentur - Ausbildung (Allgemeines)

Luculus, Thursday, 26.11.2020, 19:28 (vor 2155 Tagen)

Ich muss jetzt mal mein Leid klagen und fragen wie ihr damit umgeht. Als SBV bei einem kommunalen Arbeitgeber arbeite ich toll mit dem Integrationsamt zusammen. Es ist uns gelungen viele Arbeitsplätze "passig" zu machen so dass viele behinderte Menschen gut bei uns arbeiten können. Das läuft richtig prima und es erwartet ja auch niemand goldene Löffelchen.
Bei unseren Azubis für die ja die Bundesagentur zuständig ist werden ständig Hürden in den Weg gelegt. Beantragte Hilfsmittel kommen erst frühestens nach einem Jahr, alles dauert ewig und es sind immer erst Widersprüche notwendig. Es muss hier der Eindruck entstehen, die Agentur möchte gern ihre Bildungsstätten füllen und macht es der Betrieblichen Ausbildung so schwer wie möglich. Wenn es von Seiten der Agentur keine Genehmigung für den Azubi gibt die Ausbildung zu beginnen sollen Betrieb und Azubi doch sehen wie sie klar kommen... Das ist so anstrengend!
Dabei sind die Bildungswerke für die meisten eben keine echte Alternative. Nach dem Abschluss dort hat man auf dem 1. Arbeitsmarkt nur wenig Chancen. Wir bilden auch junge Menschen mit größeren Handicaps aus und das erfolgreich. Die gehen dann für gewöhnlich auch nicht weg und wir übernehmen die meisten. Wir haben so engagierte Ausbilder*innen aber wenn ein Hilfsmittel fehlt wird es schwierig.
Wie sind eure Erfahrungen? Was kann man für bessere Zusammenarbeit tun?

Bundesagentur - Ausbildung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 27.11.2020, 11:34 (vor 2154 Tagen) @ Luculus

Hallo,

auch ich habe die Erfahrung gemacht, daß sich die Arbeitsagentur bestenfalls mäßig um die Integration von schwerbehinderten Menschen kümmert. Das scheint irgendwie so ein "Randthema" zu sein.

Wenn es um LTA-Leistungen geht, sollte man vielleicht die AA ausdrücklich auf die zwingenden Fristen des § 14 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB IX hinweisen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html

und ggfs. mit (aufsichts-) rechtlichen Schritten drohen. Das hat bei uns in dem einen oder anderen Einzelfall geholfen.

Bleibt die AA aber weiterhin untätig, könnte man mit dem Integrationsamt reden, denn das IA darf Teilhabe-Leistungen gem. § 185 Abs. 7 Satz 3 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
auch "vorläufig" erbringen, wenn der eigentlich zuständige Reha-Träger nicht rechtzeitig entscheidet.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bundesagentur - Ausbildung

Luculus, Tuesday, 01.12.2020, 14:16 (vor 2150 Tagen) @ albarracin

Hallo und vielen Dank für die Infos. Leider ist es nicht so eindeutig mit den Fristen und der Untätigkeit. Es gibt einfach zuviel Potential um Vorgänge künstlich zeitlich zu strecken.
Azubi fängt am 1.8. an, im besten Fall ist er der Agentur schon vorher bekannt im schlechtesten Fall muss erstmal geschaut werden ob derjenige den Beruf denn lernen "darf" bzw dafür geeignet ist. Das dauert. Dann stellt man ja auch nicht am 1.8. fest dass Hilfsmittel XY fehlt sondern dies stellt sich in den nächsten 2 Wochen heraus. Es wird nach einem Hilfsmittel geschaut und ein Antrag geschrieben. Dann fällt der Agentur ein was sie noch alles braucht und im ersten Anlauf gibt es eh eine Ablehnung. Es gibt ja auch keine Ansprechpersonen mit denen man mal was absperechen kann und darf. Dann gehts in den gut begründeten Widerspruch. Es geht viel Zeit ins Land bis dieser beschieden ist . Vielleicht nur Abhilfe mit Teilerfolg. Dann muss man es eben nochmal probieren... Das zermürbt die Betriebe und die Azubis. Wir bilden vermehrt Azubis mit Handicap aus die dann auch bei guten Leistungen dauerhaft übernommen werden ansonsten aber auch für ein Jahr.
Der Prozess beim Integrationsamt ist ein viel besserer für die Betroffenen und lösungsorientiert. Was ja nicht heist dass man da vergoldete Wasserhähne bekäme aber von erster Idee bis zum Bescheid/Lieferung kann das in nur 2-8 Wochen abgefrühstückt sein.

Wenn man eine 3 Jährige Ausbildung macht, kann es nicht sein, dass es ein Jahr dauert bis ein spezieller Laptop beschafft ist oder ein Lesegerät.

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