Umsetzung nach 164 SGB IX möglich? (Allgemeines)
Hallo zusammen, ich bräuchte mal eueren Rat.
Bei einem kommunalen Arbeitgebert arbeitet eine Erzieherin mit einem Gdb von 50 unbefristet.Ihre Funktionsbeeinträchtigung wird sich langfristig verschlechtern. Inzwischen hat sie Behinderungsbedingt viele Fehlzeiten. Sie erhält die Entgeldgruppe S8b.
Nun wird in der Verwaltung eine Stelle frei für die nur der Abschluss einer Ausbildung verlangt wird als Voraussetzung. Allerdings wäre das die Entgeldgruppe E 5.
Könnte man die Erzieherin im Rahmen der Prüfpflicht nach 164 SGB IX umsetzen? Wenn ja, wie wäre es finanziell? Die E5 ist ja um einiges niedriger im Brutto gegenüber der S8b? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten das die Entgeldgruppe behalten wird? Besitzstandsregelung oder so?
Viele Grüße Karin