Hitzefrei (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 26.07.2006, 09:54 (vor 6494 Tagen) @ Tanja

Sofern auf Grund der Behinderung die Hitze eine beosndere Aus-/Einwirkung darstellt, könnte z.B. bei Behinderungen auf Grund von Herz-/Kreislauferkrankungen der Fall sein, wäre es möglicher Weise sinnvoll, einmal zu Prüfen ob sich Ansprüche an den AG aus dem § 81 Abs. 4, Satz 4 und 5 ergeben könnten.

Aber darauf achten, die Hitze und ihre Auswirkungen treffen alle AN gleichgültig ob behindert oder nicht. Somit kann sich für Schwerebhinderte wenn überhaupt nur ein Anspruch daraus ergeben, wenn der kausale Grund die Behinderung ist. Stichwort "Behinderungsgerechte Einrichtung/Ausstattung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsstätten"

Es dürfte auf alle Fälle nicht einfach sein, hier einen rechtlichen Anspruch zu definieren.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion