Freistellung einer Erzieherin aus der Risikogruppe (Freistellung)

Gil, Berlin, Friday, 18.12.2020, 17:17 (vor 1218 Tagen)

Eine Kollegin aus dem Kitabereich hat verschieden Erkrankungen, einen GdB von 80 und der AG erhält für sie Gelder für eine personelle Unterstützung. Im Zuge der Coronapandemie ist ihr eine Arbeit am Kind nicht mehr möglich. Eine Umsetzung im Betrieb oder sie mit andere Aufgaben betreuen ist ebenso nicht möglich. Trotz Unterstützung des IFD und deren Angebote, gab es kein Einlenken des AG. Die Kollegin ist derzeit krank geschrieben.
Heute durchsuchte ich hier die Seite und auch das Netz, inwieweit mittlerweile bezahlte Freistellungen für Kolleg_innen möglich sein könnten und fand … wenig. An zwei Stellen wurden die § 616 BGB, § 275 Abs. 3 BGB genannt. Wie geht ihr in euren Betrieben/Einrichtungen mit Kolleg_innen um, die eine hohe Schutzbedürftigkeit haben und nicht mehr an der Arbeitsstelle einsetzbar sind? Habt ihr Erfahrungen? Vielen Dank für eure Antworten und Hinweise.
Gil


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