Kammertermin nach Widerruf - Möglicher Ausgang? (AGG)

kraemerchen, Frankfurt, Tuesday, 22.12.2020, 12:48 (vor 1214 Tagen)

Hallo,

ich muss hier mal privat nachfragen sozusagen. Eine Freundin hatte im Fließtext ihrer Bewerbung "fünfzig GdB" angegeben, das Anforderungsprofil voll erfüllt, keine Einladung erhalten, Entschädigung geltend gemacht, Gütetermin vorm Arbeitsgericht wahrgenommen.

Unter allen Gesichtspunkten hatte der Richter empfohlen, einen Vergleich i. H. v. 1,5 Bruttogehältern auf Widerruf zu schließen, den der AG dann auch am letzten Tag widerrufen hat.

Der Bewerbungstext war noch nicht einmal eine Seite lang und der o. g. Hinweis stand im letzten Absatz.

Sie hatte in einem anderen Stellenbesetzungsverfahren, auf dem Sie sich nach der Geltendmachung einer Entschädigungszahlung, auf eine andere Stelle beworben hatte, an einem Vorstellungsgespräch teilgenommen. Dieses Gespräch war aber für sie so offensichtlich ein Vorstellungsgespräch, das man führen musste, dass sie eben gleich mit einer Absage rechnen musste, die sie dann auch erhalten hat. Zu Beginn dieses Gespräch musste sie als erstes ihren Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen und es wurden keine einzigen fachlich relevanten Fragen gestellt. In diesem zweiten Verfahren und in dieser entsprechenden Bewerbung hat sie ihre Schwerbehinderung anders mitgeteilt.

Meine Freundin bot sogar in dieser Güteverhandlung an, auch damit sie nicht als AGG-Hopperin rüberkommt und ihr es wirklich um die Stelle geht, dass sie sehr gerne viel lieber eine Stellenzusage erhalten würde.

Da die Bewerbung eben nur eine Seite lang war, sie in dem anderen Verfahren eine andere Formulierung nutzte, um auf ihre Schwerbehinderung hinzuweisen, sie an einem anderen Vorstellungsgespräch teilgenommen hat und sie sogar anbot, lieber dort anzufangen, als Geld zu bekommen riet der Richter eben zu einem Vergleich, besonders in Richtung des Arbeitgebers, der in die Güteverhandlung reinging und von Beginn an nicht zu einer gütlichen Einigung bereit war und das sogar sagte.

Der AG soll jetzt noch für einen Kammertermin genauer erläutern, warum dieser meint, keine Entschädigung zahlen zu müssen.

Aber was können da bitte noch für Argumente kommen?

Und wie sollte sich meine Freundin auf diesen Termin vorbereiten?

Da wäre ich Euch doch sehr dankbar.

LG


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