SBV möchte an BR BA Sitzung teilnehmen, AG meint das braucht nicht (Allgemeines)
Hallo,
was ist an § 178 Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz
(4) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; ...
denn so schwer verständlich?
Und natürlich ist die Teilnahme als Teil Deiner weisungsfreien Amtsausübung vergütungspflichtig. Ob der AG das für notwendig hält, muß Dich ungefähr so viel wie ein in China umfallender Sack Reis zu interessieren.
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&Tschüß
Wolfgang