Ein Einladung reicht? (AGG)

kraemerchen, Frankfurt, Wednesday, 27.01.2021, 17:44 (vor 1183 Tagen)

Hallo,

leider finde ich das in meinen ganzen Aufzeichnungen nicht.

Aus welchem BAG-Urteil geht hervor, dass ein AG im ÖD nur eine Einladung gegenüber einem nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerber versandt werden muss und der AG nicht verpflichtet ist, einen Ausweichtermin anzubieten und wenn er das nicht tut, eine Entschädigung wegen Nichteinladung gegen ihn geltend gemacht werden kann.

Vielleicht wars auch gar kein BAG-Urteil, sondern "nur" ein Kommentar oder ein Urteil eines LAGs!?

Ich werde hier grad wahnsinnig! ;-)

Danke Euch.

GLG


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