Wechsel von Funktion als Vertrauensperson zur der als 1. Stellvertreterin u (Allgemeines)

x1esru ⌂, Thüringen, Thursday, 28.01.2021, 14:13 (vor 2092 Tagen)

Hallo, liebe Ratgeber*innen,

wir planen obiges. Bei laufender Amtszeit möchte ich mit der 1. Stellvertreterin tauschen. Sie soll die Position der Vertrauensperson übernehmen. Und ich ihre als 1. Vertreterin.

Situation an unserer großen Universität:ist folgende:

Ich bin mit 35% Prozent Freistellung amtierende Vertrauensperson.
Meine 1. Vertreterin hat 87% Freistellung und arbeitet ausschließlich für die SBV. In enger Kooperation und Absprache mit mir. Wir haben über 130 sb. Mitarbeiter und arbeiten eng und gut zusammen. Und wir fahren gut damit.

Das sind zwar mehr als 100% Freistellung, aber der Arbeitsaufwand ist bei mehr als 3.000 Beschäftigen, zig Einstellverfahren, Beratungen, Baubegleitungen und Senatsteilnahme etc. auch extrem hoch.

Unser Kanzler hat das deshalb mit Beginn der Wahlperiode so genehmigt. Und wird auch diesen Plan genehmigen.

Es ändert sich ja de facto auch nichts. Weder in der Arbeitszeit noch in der Vergütung. Nur in der Funktion und der Bezeichnung...

Unsere Frage ist nun: wen müssen wir jetzt über diesen Schritt informieren und was ist evtl. noch zu bedenken?

Lieben Dank und viele Grüße

Ruth und Susanne

Wechsel von Funktion als Vertrauensperson zur der als 1. Stellvertreterin u

Hotte, Stuttgart, Thursday, 28.01.2021, 14:19 (vor 2092 Tagen) @ x1esru

Hallo, liebe Ratgeber*innen,

wir planen obiges. Bei laufender Amtszeit möchte ich mit der 1. Stellvertreterin tauschen. Sie soll die Position der Vertrauensperson übernehmen. Und ich ihre als 1. Vertreterin.

Situation an unserer großen Universität:ist folgende:

Ich bin mit 35% Prozent Freistellung amtierende Vertrauensperson.
Meine 1. Vertreterin hat 87% Freistellung und arbeitet ausschließlich für die SBV. In enger Kooperation und Absprache mit mir. Wir haben über 130 sb. Mitarbeiter und arbeiten eng und gut zusammen. Und wir fahren gut damit.

Das sind zwar mehr als 100% Freistellung, aber der Arbeitsaufwand ist bei mehr als 3.000 Beschäftigen, zig Einstellverfahren, Beratungen, Baubegleitungen und Senatsteilnahme etc. auch extrem hoch.

Unser Kanzler hat das deshalb mit Beginn der Wahlperiode so genehmigt. Und wird auch diesen Plan genehmigen.

Es ändert sich ja de facto auch nichts. Weder in der Arbeitszeit noch in der Vergütung. Nur in der Funktion und der Bezeichnung...

Unsere Frage ist nun: wen müssen wir jetzt über diesen Schritt informieren und was ist evtl. noch zu bedenken?

Lieben Dank und viele Grüße

Ruth und Susanne

Hey,
dieser Wechsel wäre ein klarer Verstoß gegen das SGB, Als VP hast du nur die Möglichkeit zurückzutreten. Anschliessend die Funktion der 1. Stelli zu übernehmen ist nicht zulässig. Mit deinem Rücktritt würde die 1. Stelli nachrücken. Der/die bish. 2. Stelli würde zum 1. Stelli aufrücken.
Sollte es nur 1 stelli geben, müsste nach deinem Ausscheiden sofort die Wahl eines neuen Stellis ausgeschrieben werden. Dann könntest du dich zur Wahl als Stelli stellen. Ob aber dann der Wähler mitspielt?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Wechsel von Funktion als Vertrauensperson zur der als 1. Stellvertreterin u

x1esru ⌂, Thüringen, Thursday, 28.01.2021, 14:40 (vor 2092 Tagen) @ Hotte

Danke, liebe/r Hotte,

für die schnelle und kompetente Antwort.

Das haben wir nicht bedacht. Noch ist ja nix passiert ;-). Gut dass wir gefragt haben.

Also bleibt nur: alles wie gehabt bis zum Ende der Wahlperiode laufen zu lassen.

Und die erste Stelli (schönes Wort - wir haben aber insgesamt sechs) kandidiert mit der neuen Amtsperiode als VP und ich als Stellvertreterin.

.LG und einen schönen Tag.
Ruth

Wechsel von Funktion als Vertrauensperson zur der als 1. Stellvertreterin u

Cebulon, Thursday, 28.01.2021, 14:55 (vor 2092 Tagen) @ x1esru

Bei laufender Amtszeit möchte ich mit der 1. Stellvertreterin tauschen. Sie soll die Position der Vertrauensperson übernehmen. Und ich ihre als 1. Vertreterin.

Hallo Ruth und Susanne, das geht so natürlich nicht durch Tausch, wie schon geschrieben, da Wahlamt nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Da hilft demnach auch keine Genehmigung des Kanzlers, weil ja nicht durch Wahlen legitimiert. Nachrücken geht nicht durch Tausch, sondern nur im Falle des § 177 Abs. 7 Satz 4 SGB IX. Hotte hat das völlig richtig dargestellt.

Gruß,
Cebulon

Wechsel von Funktion als Vertrauensperson zur der als 1. Stellvertreterin u

bifavi, Hessen, Friday, 29.01.2021, 12:46 (vor 2091 Tagen) @ Cebulon

Moinsen ihr Beiden,

wie schon meine Vorschreiber erwähnt haben geht das mit dem Tausch der Ämter nicht.
Ist ja von den Wählern auch so nicht gewollt und die anderen rechtlichen Grundlagen wurden schon erwähnt.

Aber wenn es nur um die Freistellung geht, die könnt ihr doch tauschen.
Du kannst natürlich auch 100 % Freistellung machen und den 1. Stelli. zum Erledigen von Aufgaben zur Unterstützung heranziehen.
Über die Heranziehung des 1. Stelli. hab ich meinen Arbeitgeber unterichtet das ich den regelmäßig 1 Tag in der Woche brauche. Alternativ sollte er mir ein Sachmittel (Bürokraft mit halber Stelle geben).

Seitdem hab ich meinen ersten Stelli. ein mal in der Woche reglmäßig zur Unterstützung.
Sollten natürliche weitere kurzfristige Heranziehungen erforderlich sein, hol ich mir natürlich den auch noch herbei.
Anruf: Lieber AG, ich ziehe außerplanmäßig das meinen Stelli heran. Und gut ist.

Gruß
bifavi

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