Sozialgerichtsbarkeit (Lektüre / Gesetze)

Claudia H., Wednesday, 02.08.2006, 14:42 (vor 6482 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo,

ich bin beim Sozialgericht beschäftigt und bei uns ist das so, dass unsere Ehrenamtlichen durch die ganzen Verbände (Unternehmerverband, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände ect. vorgeschlagen werden, diese Liste geht dann zum LSG und die bestellen dann die ehrenamtlichen Richter.

Hier ist man Beisitzer in den Kammern und entscheidet die Sachen in der Sitzung zusammen mit dem Vorsitzenden.

Was genau auf einen zukommt, kann nicht gesagt werden, da es immer auf die Häufigkeit der Ladungen ankommt. Es kann passieren dass man nur alle 3 Monate einmal geladen wird, allerdings ist es auch möglich dass man 2 mal in einem Monat geladen wird.


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