Verzeichniss aller SB und Gleichgestelten (Umgang mit BR / PR)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 03.02.2021, 13:48 (vor 1181 Tagen) @ eleonore75

Moin Moin,

dem Betriebsrat steht diese Liste mindestens im Rahmen der Ausgleichsabgabe nach § 163, 2 SGB IX zu. Daher hat dieser ein Verzeichnis aller schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten mindestens einmal jährlich. wenn dieses im selben Turn wie an die SBV zusätzlich versandt wird, ist dieses meiner Meinung nach datenschutzrechtlich unkritisch, da es mindestens einmal jährlich zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, diese ihm zu überlassen.

Liebe Grüße

Hendrik


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