Anzahl der Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag (Wahlen)

hajue, NRW, Thursday, 03.08.2006, 15:36 (vor 6486 Tagen)

Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich möchte bei der nächsten Wahl als stellvertretendes Mitglied kandidieren. Die Wahlordnung besagt, dass mein Wahlvorschlag von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss. So weit, so gut. Bei z.B. 380 Wahlberechtigten benötige ich 19 und bei 400 Wählern 20 Unterschriften. Wie sieht es aber aus, wenn es z.B. 385 oder 391 usw. Wähler gibt>
Vielen Dank für die Hilfe
Hajue


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