Diskriminierung durch Einladung? (AGG)

garda, Berlin, Wednesday, 10.02.2021, 08:35 (vor 1171 Tagen) @ kraemerchen

Hallo,

eine Einladung kann nicht diskriminieren, wohl aber das Verhalten danach.

Lustlosigkeit ist leider meist schwer zu belegen und noch schwerer gerichtsfest zu machen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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