Information der SBV wann ? (Allgemeines)

Karin62, Heidelberg, Wednesday, 10.02.2021, 16:05 (vor 2079 Tagen)

Hallo Zusammen ,
ein Schwerbehinderter Mitarbeiter , seit 4 Jahren krank , möchte wieder Arbeiten kommen. Er hat ein Gespräch mit dem Personalleiter und seinem Vorgesetzten. Die SBV wurde, vom Arbeitgeber , nicht über diesen Vorgang Informiert ( Mitarbeiter möchte arbeiten, Gespräch ) Ich habe vom Mitarbeiter selbst über dieses Gespräch erfahren,, als er mich 2 Tage vorher um Teilnahme bat.
Ich fragte den Personalleiter warum er mich nicht unverzüglich , wie in § 178 Satz2 steht informiert hat. .Er meinte er müsse dies bei einem "Mitarbeitergespräch" nicht machen.
Es geht hier um eine Wiedereingliederung eines SB Mitarbeiters ..
Ist die SBV vorab zu Informieren ?
LG Karin62

Information der SBV wann ?

Wauzi32, NRW, Thursday, 11.02.2021, 07:11 (vor 2078 Tagen) @ Karin62

Er hat Dich in allen Angelegenheiten die einen SB betreffen oder die Gruppe zu unterrichten.

Information der SBV wann ?

bifavi, Hessen, Friday, 12.02.2021, 12:32 (vor 2077 Tagen) @ Karin62

Hallo Katrin62,
ist denn schon ein BEM gelaufen?
Wenn nicht, sag das doch dem Personalverantwortlichen das er sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten soll.
Es sollte doch geklärt sein ob Maßnahmen zu treffen sind (Hilfsmittel, Ausstattung, Anpassung der Arbeitsorganisation)
damit der Mitarbeiter sein Tätigkeitsfeld auch erfüllen kann.

Sicher hätte er Dich über das Personalgespräch Infomieren können/müssen.
Aber leider sieht die Wirklichkeit sehr oft anders aus.


LG Bifavi

Information der SBV wann ?

rollo, Thursday, 18.02.2021, 13:54 (vor 2071 Tagen) @ Karin62

Hallo Karin62,
aus meiner Sicht sollte zunächst erst mal geklärt werden, ob das angedachte Gespräch zwischen dem AG und dem Beschäftigten ein Mitarbeitergespräch ist oder es der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit dient. Mitarbeitergespräche stehen in einem anderen Kontext als Personalgespräche und werden im 4-Augengespräch, also ohne SBV durchgeführt. Hier gibt es klare Vorgaben, was in dem Gespräch thematisiert wird bzw. werden muss.
Anders verhält es sich bei Personalgesprächen. Hier bist du als Vertrauensperson unverzüglich zu informieren und ggf. einzuladen. Nur wenn der Beschäftigte dies nicht möchte, kann davon abgesehen werden. Die entsprechenden §§ des SGB IX wurden bereits benannt.
Also, frag bitte den Vertreter des AG schriftlich an, welchen Inhalt dieses Gespräch hat.

MfG, rollo

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