GSVB ohne Stellvertreter (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.02.2021, 17:19 (vor 1157 Tagen) @ Ciboletta

Wo steht denn das dass ich zwingend wählen muss? Wenn ich im Urlaub bin und mein Stelli ist krank, dann wäre ja auch keiner da?!

Die Pflicht des § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX schließt auch die Pflicht zur Nachwahl ein. Das findest Du in jeder einschlägigen Kommentierung, falls Du Dir die Mühe machst, mal selbst nachzulesen.

Und die örtlichen SBVen sind in Baden-Baden, Berlin, Hamburg und Dortmund. Da ist das Reisen im Moment etwas unlustig.

Das mag leider so sein, daß der Gesetzgeber hier alle AN-Vertretungen ziemlich im Stich gelassen hat, es entbindet trotzdem nicht von der Pflicht zur Nachwahl. Man kann ja versuchen, sich im Vorfeld zu einigen. Dann reicht es aus, wenn 1 (!) Wahlberechtigter anwesend ist.

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&Tschüß

Wolfgang


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