Zutritt SBV Büro (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 25.02.2021, 10:00 (vor 1155 Tagen) @ DD

Hallo,

Hallo,

Darf der AG das ???

Klare Juristenantwort: Es kommt darauf an.
Der AG darf sicher verlangen, zumindest für Notfälle eine Zutrittsmöglichkeit zu haben. Alles andere müßte aber zumindest angemeldet werden. So habe ich mich zB mit meinem AG darauf geeinigt, das das Putzpersonal nur zu festgelegten Tagen und Zeiten das SBV-Büro reinigt. Alle anderen Zutritte müssen mindestens 24 Std. vorher angekündigt werden, wobei die SBV dem Zutritt vorher ausdrücklich zustimmen muß.
Auch muß die SBV verlangen, daß der AG offenlegt, wer denn überhaupt einen Büro-Zugang hat. Dieser Zugang muß auf die zwingend notwendigen Personen begrenzt sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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