Nachweis für Quotenerfüllung (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
und die Rechtsgrundlage für den Erhalt des Verzeichnisses ist § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__163.html
Das sollte dann eigentlich in diesem Seminar auch so erwähnt worden sein und sich auch im Skript wiederfinden.
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&Tschüß
Wolfgang