Nachweis für Quotenerfüllung (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 18.03.2021, 17:29 (vor 1128 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

und die Rechtsgrundlage für den Erhalt des Verzeichnisses ist § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__163.html

Das sollte dann eigentlich in diesem Seminar auch so erwähnt worden sein und sich auch im Skript wiederfinden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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