Kündigung (Rente / Pension / ATZ)

bifavi, Hessen, Thursday, 25.03.2021, 10:47 (vor 1129 Tagen) @ Birgit

Moin Zusammen,

ich will auch mal meine Sichtweise vortragen:
1. Bei Erreichen der Regelaltersrente bedarf es gemäß unserem Tarifvertrag (TvöD) keiner Kündigung
2. Bei vorgezogen Renten (SB- Rente, langjährige und besonders langjährige Versicherte, etc.) kann das AV durch Erklärung des Arbeitnehmers beendigt werden.

Folgende Hinweise zu 2 gebe ich meinem Personenkreis:
1. Kannst Du Dir vorstellen im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze weiterzuarbeiten?
Wenn ja, geh bitte zur Rentenberatung und lass Dich beraten.

Grund dafür ist, dass eventuelle Mitarbeiter die eine vorgezogene Rente beantragen die Möglichkeit bekommen ihre Rente aufzustocken ohne das ein bestehendes AV beendet werden muss. Auch eine Möglichkeit zur Flexirente scheint mir gegeben.
Viele meiner Personen beantragen halt die Vorgezogene, weil sie nicht mehr in der Lage sind bis zur Regelaltersrente im vollen Umfang zu arbeiten, sich aber noch vorstellen können mit reduzierten Stunden weiterzumachen.
Für das Unternehmen ist das natürlich auch ein Gewinn. Fachkräfte bleiben erhalten.

Gruß
bifavi


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