Reihenfolge der Kündigungsformalien (Kündigung)

traute, Friday, 11.08.2006, 05:33 (vor 6478 Tagen) @ Maximilian

hallo max,
vielleicht in kurzform die reihenfolge:
beabsichtigt der AG eine kündigung eines behinderten menschen muß er zuerst die SBV darüber informieren gem. informationspflicht. dann antrag auf zustimmung beim IA. die schreiben dann den AN an und bitten um ein gespräch zwecks abklärung, ob die KÜ bedhinderungsbedingt ist. gleichzeitig mup die SBV und PR/BR eine stellungnahme abgeben. war der AN zb lange krank, prüft das IA, ob ein eingliederungsmanagement stattgefunden hat. wenn nicht, veragt es die KÜ und der AG muß das erstmal nachholen.
so läuft es zumindest bei uns. ich konnte bisher fast alle kündigungen mit meiner stellungnahme verhindern.

gruß, traute


» Hallo,
» mich würde folgendes interessieren:
» Der AG will kündigen! In welcher Reihenfolge muss er die Institutionen
» (SBV, BR, Intetrationsamt) beteiligen bzw. informieren>
»
» Es liegt kein konkrter Anlass vor. Ich will es nur generell wissen.
»
» Vielen Dank für die Antworten
» Max


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