Moin ihr Beiden,
vielen Dank für eure Ausführungen.
@ Hendrik 1
Gruß Kollege aus der nicht schneidenden Zunft,
also die Person um die es geht hat einen ICD Boston Charisma EL VR ist ja bekanntlich Defi.
Hat den bekommen bei VT über 250/min.
DCM mit LVEF von 50,
Kardioversion hat der auch gehabt.
@albaricin
Die Person hat einen Einzel GDB von 50 für den ICD, ist ja grundsätzlich.
Ich zitiere mal das Gutachten:
Herz Kreislauf
Defi GdB 50
Herzleistungsminderung GdB 20
Funktionsstörung der Wirbelsäule keine Änderung GdB 30
Diabetes mellitus Typ 2 GdB 20
Migräne keine Änderung GdB 20
Schwerhörigkeit keine Änderung GdB 10
Ohrgeräusche keine Änderung GdB 10
Kniegelenkverschleiß keine Änderung GdB 10
Gesamt GdB von 60
Da wo keine Änderung dabei steht ist neu.
Zu der anderen Aussage ich liege falsch, habe ich auch so gedacht wie du.
Doch siehe da.
Zitat aus Widerspruchsbescheid:
Die Feststellung des Merkzeichen B setzt voraus, dass der schwerbehinderte Mensch zu dem Personenkreis gehört, der dem Grunde nach Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Verkehr hat (228 Abs.1 SGB IX).
Das sind Schwerbehinderte, denen die Merkzeichen G oder H zuerkannt wurde sind oder bei den das gesundheitliche Merkmal Gehörlos festgestellt worden ist. Da diese Grundvoraussetzungen bei Ihnen nicht erfüllt sind erübrigt sich eine weitere Prüfung zum geltend gemachten Merkzeichen B.
In der damaligen Widerspruchsbegründung hab ich das Urteil vom LSG Brandenburg L13 SB 111/16 vom 15.06.2017 zur Hilfe genommen.
Klagen will der Kollege nicht.
Somit ist das Verfahren für mich abgeschlossen.
Gruß Bifavi