Merkzeichen B (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Thursday, 22.04.2021, 10:33 (vor 2008 Tagen)

Moin Gemeinde,

ich habe gerade einen besonderen Fall.

Geht um die Anerkennung des Merkzeichen B.
Ich weiß das dies nur in Verbindung mit G geht, aber hat hier jemand ein passendes Beispiel oder Urteil oder Verweis zur Hand wo es auch ohne G geht? Widerspruch beim V-Amt brachte keinen Erfolg.

Kurze Fallbeschreibung:
Der Kollege hat Defi drinne. Gesamt GdB 60.
Leider sind die Bedingungen für G nicht erfüllt. Herzleistung ist noch gut (Einzel GdB 20).
Ist aber vor Defieinbau schon 2 mal umgefallen, seit er Defi hat noch nicht wieder.

Gruß
Bifavi

Merkzeichen B

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 22.04.2021, 12:41 (vor 2008 Tagen) @ bifavi

Moin Moin Bivafi,

komme aus der Kardiologie und bin ziemlich irritiert..
Ein Defi wird eingebaut bei Risiko für Kammerflimmern oder andere lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen. Entweder, wenn diese schon einmal aufgetreten sind, oder wenn die Herzleistung aufgrund der Einshränkung des Herzens bei maximal 35% liegt. Diese kann dann aber unmöglich als gut bezeichnet werden. Im ersteren Fall werden die Rhythmusstörungen oft durch Narben von Herzinfarkten ausgelöst, welche sich ebenfalls nicht positiv auf die Herzleistung auswirken.
Ansonsten gibt es noch den Herzschrittmcher. Dieser wird implantiert, wenn z.B. der Puls zu niedrig ist, oder es Herzrhythmusstörungen gibt, die den Puls unregelmässig machen. Dadurch kann es auch zu Schwindel und Bewusstlosigkeiten kommen.

Daher die Frage, hat er einen Defibrillator oder Herzschrittmacher?

Liebe Grüße

Hendrik

Merkzeichen B

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 22.04.2021, 14:13 (vor 2008 Tagen) @ bifavi

Hallo,

in Sachen Merkzeichen "B" liegst Du falsch.
Gem. Teil D, Nr. 2a und b VersmedV ist das Vorliegen des Merkzeichen "G" keine zwingende Voraussetzung für das Merkzeichen "B". Es macht lediglich die Geltendmachung für "B" einfacher, wenn bereits "G", "Gl" oder "H" vorliegt.

Und wenn der Beschäftigte tatsächlich einen Kardioverter-Defibrilator implantiert hat, dann ist dafür gem. Nr. B 9.1.6 VersmedV mindestens ein Teil-GdB von 50 (und auch "G") zuzuerkennen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Merkzeichen B

bifavi, Hessen, Friday, 23.04.2021, 08:14 (vor 2007 Tagen) @ albarracin

Moin ihr Beiden,
vielen Dank für eure Ausführungen.

@ Hendrik 1

Gruß Kollege aus der nicht schneidenden Zunft,
also die Person um die es geht hat einen ICD Boston Charisma EL VR ist ja bekanntlich Defi.
Hat den bekommen bei VT über 250/min.
DCM mit LVEF von 50,
Kardioversion hat der auch gehabt.


@albaricin

Die Person hat einen Einzel GDB von 50 für den ICD, ist ja grundsätzlich.
Ich zitiere mal das Gutachten:
Herz Kreislauf
Defi GdB 50
Herzleistungsminderung GdB 20
Funktionsstörung der Wirbelsäule keine Änderung GdB 30
Diabetes mellitus Typ 2 GdB 20
Migräne keine Änderung GdB 20
Schwerhörigkeit keine Änderung GdB 10
Ohrgeräusche keine Änderung GdB 10
Kniegelenkverschleiß keine Änderung GdB 10
Gesamt GdB von 60

Da wo keine Änderung dabei steht ist neu.

Zu der anderen Aussage ich liege falsch, habe ich auch so gedacht wie du.
Doch siehe da.
Zitat aus Widerspruchsbescheid:

Die Feststellung des Merkzeichen B setzt voraus, dass der schwerbehinderte Mensch zu dem Personenkreis gehört, der dem Grunde nach Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Verkehr hat (228 Abs.1 SGB IX).
Das sind Schwerbehinderte, denen die Merkzeichen G oder H zuerkannt wurde sind oder bei den das gesundheitliche Merkmal Gehörlos festgestellt worden ist. Da diese Grundvoraussetzungen bei Ihnen nicht erfüllt sind erübrigt sich eine weitere Prüfung zum geltend gemachten Merkzeichen B.


In der damaligen Widerspruchsbegründung hab ich das Urteil vom LSG Brandenburg L13 SB 111/16 vom 15.06.2017 zur Hilfe genommen.

Klagen will der Kollege nicht.
Somit ist das Verfahren für mich abgeschlossen.

Gruß Bifavi

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