Merkzeichen B (Allgemeines)
Hallo,
in Sachen Merkzeichen "B" liegst Du falsch.
Gem. Teil D, Nr. 2a und b VersmedV ist das Vorliegen des Merkzeichen "G" keine zwingende Voraussetzung für das Merkzeichen "B". Es macht lediglich die Geltendmachung für "B" einfacher, wenn bereits "G", "Gl" oder "H" vorliegt.
Und wenn der Beschäftigte tatsächlich einen Kardioverter-Defibrilator implantiert hat, dann ist dafür gem. Nr. B 9.1.6 VersmedV mindestens ein Teil-GdB von 50 (und auch "G") zuzuerkennen.
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&Tschüß
Wolfgang