Moin Moin Frauenlob,
meinst Du die Liste der Jahresmeldung nach § 163 Absatz 2 Satz 1? In dem von Dir genannten Satz steht "Auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung wird unter Beteiligung der in § 176 genannten Vertretungen hierüber verhandelt" Gemeint ist eine Inklusionsvereinbarung. Von einer Liste ist hier nicht die Rede. .
Falls Du die Jahresmeldung meinst, kläre bitte ob Eure Personalvertretung ein Exemplar erhalten hat. Ansonsten würde ich zunächst auf die Formulierung "ist zu übermitteln" hinweisen, die eine zwingende Bestimmung darstellt.
Sollte der Arbeitgeber hierauf nicht eingehen, würde ich entweder Inklusionbeauftragte/n hinzuziehen, die/der selber ein Recht auf dieses Verzeichnis hat, oder diesen Rechtsverstoss beim Integrationsamit mit der Bitte um Klärung melden.
Wenn auch dieses nicht fruchtet, dann würde ich Kostentragung für einen Rechtsanwalt beantragen und dieses gerichtlich einklagen.
Liebe Grüße
Hendrik