Liste der schwb. Mitarbeiter (Allgemeines)

Frauenlob, Tuesday, 27.04.2021, 11:23 (vor 2003 Tagen)

Hallo,

darf der AG die Liste aller schwerbehinderten Mitarbeiter der Schwerbehindertenvertretung vorenthalten?
Eigentlich hat die Schwebbi das Recht auf die Liste. §166 SGB IX Abs.1 Satz 2

Vielen Dank für Eure Rückmeldung

Liste der schwb. Mitarbeiter

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 27.04.2021, 13:42 (vor 2003 Tagen) @ Frauenlob

Moin Moin Frauenlob,

meinst Du die Liste der Jahresmeldung nach § 163 Absatz 2 Satz 1? In dem von Dir genannten Satz steht "Auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung wird unter Beteiligung der in § 176 genannten Vertretungen hierüber verhandelt" Gemeint ist eine Inklusionsvereinbarung. Von einer Liste ist hier nicht die Rede. .

Falls Du die Jahresmeldung meinst, kläre bitte ob Eure Personalvertretung ein Exemplar erhalten hat. Ansonsten würde ich zunächst auf die Formulierung "ist zu übermitteln" hinweisen, die eine zwingende Bestimmung darstellt.

Sollte der Arbeitgeber hierauf nicht eingehen, würde ich entweder Inklusionbeauftragte/n hinzuziehen, die/der selber ein Recht auf dieses Verzeichnis hat, oder diesen Rechtsverstoss beim Integrationsamit mit der Bitte um Klärung melden.

Wenn auch dieses nicht fruchtet, dann würde ich Kostentragung für einen Rechtsanwalt beantragen und dieses gerichtlich einklagen.

Liebe Grüße

Hendrik

Liste der schwb. Mitarbeiter

Birgit, Tuesday, 27.04.2021, 13:46 (vor 2003 Tagen) @ Frauenlob

Hallo,

laut §163 Abs. 2 steht dir die Liste zu. Der AG muss dir die Liste bis zum 31.03. ohne Aufforderung zukommen lassen.

Gruß Birgit

Liste der schwb. Mitarbeiter

bifavi, Hessen, Friday, 30.04.2021, 13:03 (vor 2000 Tagen) @ Birgit

Moin Gemeinde,

meinen Vorreden gebe ich recht.
Die Liste (Meldung) ist dir automatisch zu übermitteln.

Nachteil ist aber, diese Liste hat nie einen aktuellen Stand, sondern beleuchtet nur die Vergangenheit.
Da es unterjährig zu Änderungen kommen kann, fordere ich halbjährig eine aktuelle Aufstellung an.
Bekomme ich anstandslos.

Begründung: Allgemeine Auskunft über Beschäftige im Unternehmen nach SGB IX

Gibt ja Zu- und Abgänge und wenn die mir nicht bekannt sind, kann ich ja mein Wächteramt nicht ordnungsgemäß
ausführen.

Gruß bifavi

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