Fragebogen Gleichstellung (Allgemeines)

Luculus, Wednesday, 28.04.2021, 07:12 (vor 2002 Tagen)

Hallo und guten Tag,
in einem Gespräch habe ich erfahren, dass in einer Firma der Betriebsrat den Fragebogen der Bundesagentur auf die Tagesordnung setzt und den vom Vorsitzenden ausgefüllten Bogen dann incl Diagnosen diskutiert :-(
Ich finde das zwar jenseits von Gut und Böse was den Datenschutz betrifft aber Betriebsräte sind ja Kollektive.
Bei uns füllt den Bogen der Personalratsvorsitzende aus und schickt ihn ohne Mitteilung ab.
Wie läuft das bei euch? Welches Vorgehen ist denn richtig/falsch? Sorry aber ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen dass man daraus einen Fall für die Sitzung machen könnte...

Fragebogen Gleichstellung

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 28.04.2021, 09:04 (vor 2002 Tagen) @ Luculus

Moin moin Luculus,

so ein Vorgehen geht gar nicht, allein wegen der Datenschmutzgrundverordnung.
Bei uns werden die Kollegen/innen, die wegen Hilfe beim Antrag zu uns kommen, darüber informiert, das Personalrat, SBV und Arbeitgeber Stellungnahmen abgeben müssen und dass sich Personalrat und SBV alleine schon, damit sich deren Stellungnahmen nicht widersprechen, was dem Antrag schadet, unter 4 Augen austauschen. D.h. das Mitglied des jeweiligen Gremiums tauscht sich mit dem des anderen aus. Es geht nicht in einen größeren Kreis. Dieser Austausch darf nur stattfinden, wenn die/der Betroffene einverstanden ist, was auch unterschrieben werden muss.

Sollte jemand den Antrag selbst gestellt haben, befragen wir diesen genauso wegen des Austausches.

Bei uns und bei unserem Personalratz bearbeitet den Antrag immer nur jeweils eine Person (Ausnahme Einarbeitung in diese Anträge, dann sind es zwei) es geht nichts in ein größeres Gremium.

Liebe Grüße

Hendrik

Fragebogen Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 28.04.2021, 09:27 (vor 2002 Tagen) @ Luculus

Hallo,

für Betriebs- und Personalräte gibt es zwar eine gesetzliche Schweigepflicht, allerdings gilt diese nicht untereinander - sofern es keine ausdrücklich gesetzlich normierten Ausnahmen gibt wie zB in § 82 Abs. 2 BetrVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__82.html

Von der AA wird auch nicht ein einzelnes BR- oder PR-Mitglied angeschrieben, sondern der PR oder BR als beschränkt rechtsfähiges Gremium.

Datenschutzrechtlich ist daher gegen die geschilderte Vorgehensweise aus meiner Sicht nichts Prinzipielles einzuwenden, solange sich das Gremium insgesamt an seine Schweigepflichten hält.

Ob diese Vorgehensweise allerdings organisatorisch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Eine Stellungnahme ggü. der AA muß betriebsverfassungsrechtlich aus meiner Sicht nicht durch das Gremium oder einen beschließenden Ausschuss beschlossen werden. Derartige Stellungnahmen gehören aus meiner Sicht zu den "laufenden Geschäften", die das Gremium entweder einem einzelnen BRM oder aber einem Betriebsausschuss zur Erledigung zuordnen kann und auch sollte.
Die Rechtslage im Personalvertretungsrecht kann ich nicht beurteilen.
Entscheidend ist bei der Stellungnahme die Zusammenarbeit mit der SBV, damit die Stellungnahmen den gleichen Tenor haben.
Bei uns im Betrieb werden diese Stellungnahmen ausschließlich von der SBV verfasst, da wir als SBV die Fälle am Besten kennen. Wir leiten dann unsere Stellungnahme (nach vorheriger Information und mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Betroffenen) an den BR weiter, der diese Stellungnahme dann zwar etwas umschreibt, aber vollinhaltlich übernimmt und dann beide Stellungnahmen zusammen an die AA schickt.
Ob und was der AG dann noch schreibt, ist dessen Angelegenheit.

--
&Tschüß

Wolfgang

Fragebogen Gleichstellung

Luculus, Wednesday, 28.04.2021, 13:51 (vor 2002 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank für Eure Einschätzung. Ich sehe das Vorgehen der Betriebsräte sehr kritisch vor allem in Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung zumal die betroffenen Kollegen darüber nicht informiert werden. Außerdem hat man immer mal jemanden in Gremien der es mit der Verschwiegenheit nicht so genau nimmt. Daher ist da Datensparsamkeit oberstes Gebot.
Wir handhaben es auch so wie ihr. Besprechung ggf mit dem Personalrat (Vorsitz/zuständiger). Wobei ich auch mit Erlaubnis der Betroffenen mich mit dem Arbeitgeber zusammensetze und ihm seinen Part in die Feder flüstere. ;-)

Fragebogen Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 29.04.2021, 10:38 (vor 2001 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,

diese Aussage von Dir

Ich sehe das Vorgehen der Betriebsräte sehr kritisch vor allem in Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung zumal die betroffenen Kollegen darüber nicht informiert werden.

ist so nicht richtig. Am Ende des Gleichstellungsantrages wird jede/r Antragsteller/in deutlich hervorgehoben über die idR notwendige Befragung von "Betriebs-/Personalrat (Stellen nach § 93 SGB IX)" informiert und muß für diese Befragung eine separate Zustimmung geben.
Und mit dieser Formulierung sind immer die Gremien insgesamt gemeint und die Zustimmung bezieht sich ebenfalls auf die Gremien.

Außerdem hat man immer mal jemanden in Gremien der es mit der Verschwiegenheit nicht so genau nimmt. Daher ist da Datensparsamkeit oberstes Gebot.

Das ist ein Problem der jeweiligen Gremien. Abgesehen von Deiner unzulässigen Pauschalisierung müssen halt diese Gremien immer wieder dahingehend sensibilisiert werden, daß das Ausplaudern halt kein Kavaliersdelikt ist.

Wenn Du aber den Datenschutz so sehr betonst, frage ich mich auch, ob Dir für dieses evtl. hochriskante Handeln,

Wobei ich auch mit Erlaubnis der Betroffenen mich mit dem Arbeitgeber zusammensetze und ihm seinen Part in die Feder flüstere. ;-)

die möglichen Gefahren bewußt sind, weil Du evtl. dem Arbeitgeber für die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses die Argumente quasi "frei Haus" lieferst.
Ich habe hier als SBV eine absolute und strikte Trennlinie gegenüber dem AG, denn es ist im Einzelfall für den AN besser, wenn sich der AG nur oberflächlich und unsubstantiiert äußert.

--
&Tschüß

Wolfgang

Fragebogen Gleichstellung

Luculus, Thursday, 29.04.2021, 17:38 (vor 2001 Tagen) @ albarracin

diese Aussage von Dir

Ich sehe das Vorgehen der Betriebsräte sehr kritisch vor allem in Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung zumal die betroffenen Kollegen darüber nicht informiert werden.

ist so nicht richtig. Am Ende des Gleichstellungsantrages wird jede/r Antragsteller/in deutlich hervorgehoben über die idR notwendige Befragung von "Betriebs-/Personalrat (Stellen nach § 93 SGB IX)" informiert und muß für diese Befragung eine separate Zustimmung geben.
Und mit dieser Formulierung sind immer die Gremien insgesamt gemeint und die Zustimmung bezieht sich ebenfalls auf die Gremien.

Wenn ich nur meinen Betrieb angucke, dann wären das im schlimmsten Fall 30-60 Personalräte die dann Diagnosen und Behinderungen diskutieren. Wenn ich mir dann den Fall einer sehr jungen Frau mit Colitis Ulcerosa vorstelle, die käme nicht mehr in den Betrieb und würde sich etwas antun. Bei uns hat nicht einmal jeder Sachbearbeiter z.B. Zugriff auf alle BAFÖG Unterlagen sondern nur auf seine Rate. Daher nimmt sich der Personalrat des Vertrauens des Falles an. Bei der SBV zwar unzulässig aber auch da handhaben wir das so. Wer, aus welchen Gründen auch immer nicht zu mir möchte, der geht zum Stellie

Verschwiegenheit
Das ist ein Problem der jeweiligen Gremien. Abgesehen von Deiner unzulässigen Pauschalisierung müssen halt diese Gremien immer wieder dahingehend sensibilisiert werden, daß das Ausplaudern halt kein Kavaliersdelikt ist.

Nein, ist es nicht aber bei so sensiblen Themen ist es schlimm wenn es in der Welt ist und bei 30 Leuten findest du auch kaum raus wer es war.
Wenn Du aber den Datenschutz so sehr betonst, frage ich mich auch, ob Dir für dieses evtl. hochriskante Handeln,

Wobei ich auch mit Erlaubnis der Betroffenen mich mit dem Arbeitgeber zusammensetze und ihm seinen Part in die Feder flüstere. ;-)

die möglichen Gefahren bewußt sind, weil Du evtl. dem Arbeitgeber für die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses die Argumente quasi "frei Haus" lieferst.
Ich habe hier als SBV eine absolute und strikte Trennlinie gegenüber dem AG, denn es ist im Einzelfall für den AN besser, wenn sich der AG nur oberflächlich und unsubstantiiert äußert.

Jein, bisher ist es mir einmal untergekommen, dass es nicht sinnvoll war mit dem AG zu sprechen und da habe ich es auch nicht gemacht! Ansonsten kreuzt der an Arbeitsplatz ist sicher alles toll und ich bin sowieso ein soooo verständnisvoller Chef. Die sehen auch nicht dass eine Umsetzung auf eine niedrig dotierte Stelle ein Arbeitsplatzverlust ist oder dass sie vielleicht nicht bereit sind ein notwendiges Hilfsmittel aus dem eigenen Budget zu zahlen bzw. den Arbeitsplatz anzupassen. Bei uns füllt den Bogen nicht die Personalabteilung aus sondern der direkte Vorgesetzte und davon haben wir so 120+ Personen. Die meisten haben einfach nur Interesse dass die Mitarbeiter gut eingesetzt werden und alles läuft. Bei uns hat niemand Interesse daran kranken Mitarbeitern zu kündigen.

Danke für deine klaren Worte

Fragebogen Gleichstellung

Hanna46, Monday, 03.05.2021, 15:15 (vor 1997 Tagen) @ Luculus

Wir (SBV) erklären in der MAV Sitzung kurz die Hintergründe > MA mit behinderungsbedingten Einschränkungen, der nicht mehr so kann wie der AG es wünscht oder verlangt < Außer dem Namen des MA werden keinerlei Daten/Diagnosen benannt, dann wird im Gremium die Zustimmung zum GL Antrag beschlossen.

Wie schon vorher beschrieben, ist bei der Stellungnahme die Zusammenarbeit der SBV mit der Interessenvertretung entscheidend, damit die Stellungnahmen den gleichen Tenor haben.

Bei uns im KH werden diese Stellungnahmen ausschließlich von der SBV verfasst, da wir als SBV die Fälle am Besten kennen. Wir leiten dann unsere Stellungnahme (nach vorheriger Information und mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Betroffenen) an die MAV weiter, die diese Stellungnahme dann etwas umschreibt, aber vollinhaltlich übernimmt und dann werden beide Stellungnahmen zusammen an die AA schickt.
Da wir im Antrag immer schreiben : "der AG soll zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gehört werden" bekommt er nur selten ein Anfrage. Ob und was dann der AG dann schreibt, ist dessen Angelegenheit.
LG Hanna

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