Nachtschicht (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Friday, 30.04.2021, 12:50 (vor 2000 Tagen) @ SbV.Sven

Moin Sven,

Moin, Unser Unternehmen will von Früh/ Spätschicht auf dass 3 Schichtsystem umstellen.

Was sagt der BR dazu? Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit und dazu braucht es Betriebsrat.

Ich habe mehrere SB teilweise über 60 Jahre alt und Jahrzente im Betrieb, kann ich was als SBV tun um den betroffenen zu helfen dieses System nicht einzuführen.

Wenn der Betriebsrat zugestimmt hat, kann das der AG umsetzten. Alter, Betriebszugehörigkeit und Schwerbehinderung sind kein Hinderungsgrund nicht in der Nacht/3 Schichtsystem zu arbeiten.
Jedoch kann es im Einzelfall erforderlich sein (behinderungsbedingte Gründe) das die betroffene Person nicht in Nachtschicht/3 Schichtsystem arbeiten kann. Insbesondere denke ich an Schwerbehinderte mit Stoffwechselerkrankungen (z.B:Diabetes). Durch den Wechsel der Tag-Nachtumstellung kommt es zu Störungen des Stoffwechsels.
Weitere Möglichkeit wäre, wenn in der Nachtschicht alleine in der Abteilung arbeiten muss aber nicht alleine arbeiten darf (Anfallsleiden).
Hier musst du intensiv prüfen.

Ps Atest von Hausarzt werden ignoriert.

Allgemeine Hausarztempfehlungen halte ich zwar für machbar.
Wir regeln das bei uns über den Betriebsärztlichen Dienst, denn dieser kennt die Begebenheiten vor Ort.
Dieser stellt dann eine Bescheinigung (Nicht Nachtdiensttauglich) aus.
Das wird dann vom Betroffenen an die Perso eingereicht und gut ist.
Weiterhin hat unser Personenkreis Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung, wozu auch die Arbeitszeit gehört.

Gruß Bifavi.


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