Nachfolgeregelung (Allgemeines)
Hallo,
§ 177 Abs. 7 Satz 4 SGB IX:
"Scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus, rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied für den Rest der Amtszeit nach; ..."
Diese Vorschrift gilt zwingend und ausnahmslos. Der BR sollte zur Kenntnis nehmen, daß es im Wahlrecht große Unterschiede zwischen BR und SBV gibt.
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&Tschüß
Wolfgang