Nachfolgeregelung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 05.05.2021, 16:44 (vor 1058 Tagen) @ daha

Hallo,

§ 177 Abs. 7 Satz 4 SGB IX:
"Scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus, rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied für den Rest der Amtszeit nach; ..."

Diese Vorschrift gilt zwingend und ausnahmslos. Der BR sollte zur Kenntnis nehmen, daß es im Wahlrecht große Unterschiede zwischen BR und SBV gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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