BEM bei Kurzarbeit 0 (BEM)

SiDo, München, Friday, 28.05.2021, 11:12 (vor 1064 Tagen)

Hallo,
kann mir jemand sagen ob der AG einen Mitarbeiter, der in Kurzarbeit 0 ist, zu einem längst fälligen
BEM Gespräch einladen darf/muss?Es geht nicht um Entgeltfortzahlung, sondern um Zeitgutschrift für dieses Gespräch! Der Mitarbeiter ist NICHT AU!
Und Zeit aufbauen während Kurzarbeit 0 ist ja verboten! Ich bin der Meinung der AG sollte einladen, aber es ist
natürlich für den MA freiwillig...
Wie seht ihr das?
Danke schon mal im voraus...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion