ausgesteuerter Schwerbehinderter Kollege (Allgemeines)
Zählt er trotzdem weiterhin dazu oder ist er durch die Aussteuerung von der Liste runter?
Ja, er zählt und wählt, ist also z.B. wahlberechtigt bzw. auch teilnahmeberechtigt an der Schwerbehindertenversammlung.
Ggf. auch eine stufenweise Wiedereingliederung im Betrieb.
Auch ein BEM kommt in Betracht.
Gruß,
Cebulon