Frage nach DDR Schwerbehindertenrecht (Antragstellung / Widerspruch)

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 25.07.2021, 18:37 (vor 997 Tagen)

Moin Moin liebe Mitstreiter*innen,

ich hab mal ne Frage:
Zu mir kam eine Kollegin, die aufgrund einer Tumorerkrankung in den 1970ern als Kind nach DDR Recht eine Anerkennung hatte mit Merkzeichen S erhalten hat.
Aus dem Bescheid ist keine Befristung erkennbar. Sie will nun einen Folgeantrag stellen. Weiß hier jemand, wie nach DDR Recht bei Tumorerkrankungen entschieden wurde?

Liebe Grüße

Hendrik


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