Zeit zwischen Örtlicher - und Gesamtwahl (Wahlen)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 21.08.2006, 13:21 (vor 6469 Tagen) @ Renate

» Danke für die Antwort. Trotzdem verstehe ich es nicht. Laut Gesetz muss die
» Schwerbehindertenvertretung 2006 im Oktober / November wählen. Das ist mir
» nun mal klar.
»
» Warum die Gesamtschwerbehindertenvertretung erst Dezember 2006/Januar 2007
-weil die Gesamt-SBV oder die Bezirks-SBV von den im Okt/Nov. gewählen Vertrauenspersonen gewählt wird.-

» und dann erst die Hauptschwerbehindertenvertretung Februar 2007/März 2007>
-die KonzernSBV wird von den gewählten Gesamt-SBVen gewählt.
Die Haupt-SBV wird von den Vertrauenspersonen der obersten Dienstbehörde sowie die Bezirksvertrauenspersonen des Geschäftsbereichs der obersten Dienstbehörde.
»
» Nach meinem Verständnis wäre dann die Gesamtschwerbehindertenvertretung ab
» Dezember 2006 ohne einen Vertreter>
-Die Amtszeit endet nicht mit der Wahl der örtlichen SB-Vertrauensperson, sondern erst mit der Wahl der Gesamt-Vertrauensperson, spätestens jedoch am 31.01.07.
Die Gesamtvertrauensperson ist es also weiterhin bis zum Wahltermin, auch wenn sie als örtliche SBV nicht mehr gewählt wurde.


Grüßle
Jürgen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion