Rückwirkende Anerkennung der Behinderung geltend machen (Allgemeines)

Mueller345, Friday, 01.10.2021, 16:20 (vor 931 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich leide an einer genetische Erkrankung (Familiäres Mittelmeerfieber). Bedingt durch diese Krankheit konnte ich die vergangenen Jahre auch nicht durchgehend arbeiten, da ich immer wieder krank wurde. Schon in der Schule und auch während des Studiums hatte ich mit dieser Krankheit zu kämpfen.

Jahrelang habe ich ein Medikament eingenommen, was mir aber nur mäßg geholfen hat. Erst seit diesem Jahr habe ich eine neue Injektionstherapie erhalten. Diese hilft mir super!

Das Problem ist, dass diese Erkrankung mich viel Lebenszeit und vor allem viel Lebensleid gekostet hat. Ich habe jetzt wieder angefangen, Bewerbungen zu schreiben, allerdings kriege ich eine Absage nach der anderen. Liegt bestimmt auch daran, dass ich in den vergangenen 5 Jahren insgesamt nur 1 Jahr dauerhaft beschäftigt war.

Meine Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter teilte mir mit, dass ich doch versuchen soll, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, weil meine Erkrankung eine ernstzunehmende Autoimmunerkrankung ist. Zudem könnte der Ausweis auch plausibilisieren, warum ich die vergangenen Jahre kaum arbeiten konnte. Auch habe ich einen Rentenbescheid vor Kurzem erhalten (bin aktuell 32), dass ich sage und schreibe 1,87 € an Rente erhalten würde aktuell.

Nun habe ich den Antrag für die Schwerbehinderung ausgefüllt und gleichzeitig auch eine rückwirkende Anerkennung der Behinderung geltend gemacht. Heute erhielt ich auch gleich eine Rückmeldung. Hier steht : "Sie haben mit Ihrem Antrag gleichzeitig die rückwirkende Anerkennung der Behinderung geltend gemacht. Leiden haben sie diesen Antrag nicht ausreichend begründet. Eine rückwirkende Feststellung des Grades der Behinderun (GdB) und/oder von Merkzeichen kann grundsätzlich nur getroffen werden, sofern vom behinderten Menschen ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird. Ein besonderes Interesse liegt dann vor, wenn die rückwirkende Feststellung zu konkreten Vorteilen führen kann, z.B. im Steuerrecht oder im Rentenrecht".

Die Frage ist nun, wie und was ich da reinschreiben soll. Das muss ja sicherlich professionell gemacht werden. Ich weiß nicht mal, welche Unterlagen ich da beilegen soll, um mein Interesse glaubhaft zu machen.

Es wäre nett, wenn man mir bei der Begründung etwas unter die Arme greifen könnte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion