Briefwahl (Wahlen)

traute, Thursday, 24.08.2006, 14:38 (vor 6465 Tagen) @ Susi

hi susi,
das förmliche wahlverfahren findet anwendung bei mehr als 50 wahlberechtigten. der wahlvorstand muß briefwahl beschließen. d.h. stimmzettel können per post eingehen. außerdem muß am wahltag eine urne im wahllokal zur verfügung stehen.
gruß, traute


» Hallo,
» zählt die Briefwahl zum "förmlichen Wahlverfahren"> Sprich, der
» Wahlvorstand müsste 8 Wochen vorher zusammengestellt werden> Unsere Wahl
» war am 07.11.2002.
» Es ist die erste Wahl für mich, deshalb bin ich sehr unsicher.
» Vielen Dank für eure Antworten.
» Lg Susi


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