Gleichstellungsantrag-neues Formular-Einwilligungserklärung? (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 22.10.2021, 14:07 (vor 1825 Tagen) @ bifavi

Auch nach Rücksprache mit der AfA und der Bitte mir ein Blanko zu überlassen, gab es eine ablehnende Antwort. Dadurch, dass man das neue Formular oder den neuen Antrag nicht als Blanko bekommt, erschwert es die Arbeit der SBV.

Haben die dort noch nichts vom Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 gehört? Es verpflichtet Bund sowie die Länder, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Danach soll die Verwaltung deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Vermute da Inkompetenz bzw. Ignoranz und Willkür auf ganzer Linie. Halte das für „dämlich“, für rückständig und für arrogant dieses BA-Bediensteten in Hessen. Zu so viel Rückständigkeit meinte schon vor Jahren der Nationale Kontrollrat:

„Eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ist Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Nötig sind effektive Steuerungsstrukturen. Estland ist uns hierbei 20 Jahre voraus. Die deutsche Politik muss den Willen für mutige Entscheidungen und eine entschlossene Umsetzung aufbringen, damit wir den Sprung zu einer leistungsfähigen digitalen Verwaltung schaffen – und zwar jetzt! Es ist 5 vor 12!", erklärt Dr. Ludewig in der Pressemitteilung vom 25. Mai 2016.

Integrationsämter und Inklusionsämter bzw. Versorgungsämter sind da teils schon sehr viel weiter als diese BA und bieten des Öfteren ihre Formulare teils schon seit Jahren als PDF zum Download oder papierlos digital an – oder sogar beides nebeneinander.

Gruß,
Cebulon


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