Gleichstellung bei Sachgrundbefristung (Allgemeines)

Hansmann, Niedersachsen, Tuesday, 26.10.2021, 16:12 (vor 1821 Tagen)

Hallo und guten Tag,
wir haben bei uns einen Kollegen, der als Krankheitsvertretung einen Zeitvertrag besitzt. Vertraglich ist es vereinbart, sollte die zu vertretende Person früher als erwartet wieder gesunden, die Vertretung binnen einer Woche gekündigt werden kann. Nun hat die Krankheitsvertretung eine Gleichstellung beantragt und mein Betriebsratsvorsitzender ist nun der Meinung, dieser Arbeitsplatz sei nicht gefährdet, weil es sich ja nur um einen sachgrundbefristeten Zeitvertrag handelt. Somit wurde auf dem Anhörungsbogen auch angekreuzt, der Arbeitsplatz sei nicht in Gefahr.
Bei der Beeinträchtigung des Kollegen handelt es sich um eine sichtbare degenerative Erkrankung.
Wie seht ihr diese Situation und wie sollte ich dem Arbeitsamt gegenüber argumentieren?

Viele Grüße Hansmann

Gleichstellung bei Sachgrundbefristung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.10.2021, 08:02 (vor 1819 Tagen) @ Hansmann

Hallo und guten Tag,

Hallo,

eine Befristung - egal ob mit oder ohne Sachgrund - ist natürlich von ihrem Wesen her immer eine Gefährdung des Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses.
wenn der BR hier fälschlicherweise "nein" angekreuzt hat, muß die SBV in ihrer Stellungnahme auch darauf eingehen, warum der BR falsch liegt.
Allerdings kommt es bei einer Gleichstellung neben der Gefährdung auch darauf an, ob es eine realistische Perspektive für die Verlängerung und/oder die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz gibt auch dies muß von der SBV dann ggfs. so konkret wie möglich dargelegt werden.

By the way, das hier

Vertraglich ist es vereinbart, sollte die zu vertretende Person früher als erwartet wieder gesunden, die Vertretung binnen einer Woche gekündigt werden kann.

hört sich seltsam an. Falls damit die Kündigungsfrist gemeint ist, wäre dies ein schwerer Verstoss gegen die Mindestfristen des § 622 Abs. 1 oder 3 BGB, der die Klausel mE rechtsunwirksam machen würde.
Oder hast Du nur schlampig formuliert ?


Viele Grüße Hansmann

--
&Tschüß

Wolfgang

Gleichstellung bei Sachgrundbefristung

wurzelkasper, Thursday, 28.10.2021, 12:16 (vor 1819 Tagen) @ albarracin

Das ist jetzt halt nicht gerade die Standard Befristung wie eine Elternzeit oder eine Lastspitze.
Sondern Ersatz für eine Erkrankte Person, möglicherweise langzeiterkrankt.
Da sehe ich erst mal kein Problem sondern durch das TzBfrG gedeckt.

Ich würde als SBV klar darlegen warum aus meiner Sicht der Arbeitsplatz gefärdet ist. Wobei das aufgrund der Befristung natürlich schwierig wird weil es sich um keinen Unbefristeten Arbeitsvertrag handelt sondern ausläuft wenn die Befristung nicht mehr besteht.
Ob es hilft das es noch andere befristete oder unbefristete Arbeitsplätze gibt auf welchen eine Beschäftigung möglich wäre nach Ablauf der Befristung bin ich mir gerade nicht sicher.
Wobei durch die Äußerung des Betriebsrates nicht davon auszugehen ist das er einer externen Einstellung einer ganz neuen Person widerspricht weil eine befristete schon im Unternehmen befindliche Person von Arbeitsplatzverlust betroffen ist.

Gleichstellung bei Sachgrundbefristung

Hansmann, Niedersachsen, Friday, 05.11.2021, 08:34 (vor 1811 Tagen) @ Hansmann

Vielen Dank für die Antworten !

Viele Grüße Hansmann

Gleichstellung bei Sachgrundbefristung

Hansmann, Niedersachsen, Friday, 12.11.2021, 10:00 (vor 1804 Tagen) @ Hansmann

Nur kleine Rückmeldung,
der Gleichstellung wurde entsprochen.

Gruß Hansmann

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