Info von Versicherung "Aufpassen, AGG-Hopperin"! rechtens? (Allgemeines)
Hallo,
in unserem Hause soll es eine Info (ob per E-Mail oder schriftlich oder fernmündlich ist unbekannt) über einen angebliche AGG-Hopperin von der Versicherung einer anderen Körperschaft des Öffentlichen Rechts geben, von der diese Frau wohl angeblich mehrere (mind. 2!?) Entschädigungszahlungen erhalten hat, weil diese Frau, obwohl schwerbehindert und wohl offensichtlich nicht ungeeignet ist, wiederholt von anderen Behörden nicht zu einem Pflicht-Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist.
Auf vorsichtiges Nachfragen, ob man in der Personalabteilung schonmal von sowas gehört hätte, wurde nur ein "Nein" kommuniziert.
Leider kann ich also nicht wissen, ob das stimmt oder nicht, aber dieses Gerücht kommt ja nicht von ungefähr.
Aber ob das nun stimmt oder nicht, interessiert es mich doch sehr, inwiefern eine solche Info seitens einer Versicherung oder auch vielleicht von einem Anwalt oder vielleicht sogar von Behördenleitungen oder von Personalabteilungen ... an andere Behörden rechtens sind.
Was könnte jemanden "blühen", auch wenn die Tatsache stimmen sollte, wenn einer Privatperson, die in einer anderen Behörde arbeitet oder die andere Behörde in ihrer Funktion als Arbeitgeber im Öffentlichen Recht z. B. solche Infos gegeben werden:
"Aufpassen bei einer Frau Lieschen Müller, geb. am 31.02.1989. Schon mehrmals Entschädigung gezahlt. Wenn Einladung eintrifft, unbedingt einladen."
Gibt es dazu sogar evtl. irgendwelche Rechtsfälle und Urteile?
Danke.
Gruß
Bud