SBV nicht angehört... der Nächste bitte... (Allgemeines)
Hallo und guten Tag zusammen...
Im Moment bin ich mal wieder etwas frustriert, weil mir immer deutlicher klar wird... Gesetzestexte kann man so lesen und deuten...aber auch anderes...
Bei uns geht es sich im aktuellen Falle um die außerordentliche Kündigung einen SBM, mir wurde vor 2 Wochen von einem Anwalt des AG mitgeteilt, dass man ein entsprechendes Kündigungsbegehren an das I-Amt richten wird. Ich denke...lass die mal kommen.
Heute bekam ich dann vom BRV die Mitteilung, dass der Kündigung vom I-Amt zugestimmt wurde. Die Aufforderung zur Stellungnahme bekam der BRV - 1 Tag- vor Fristende, ich als SBV erhielt keine entsprechende Anfrage.
Muss ich auch nicht bekommen, las ich heute hier im Forum in einem Beitrag vom 24.10.2018 "SBV nicht angehört..." und dann das Urteil des BAG 2AZR 278/18 ..
Der AG kann jederzeit ohne Mitteilung an die Arbeitnehmervertretungen sein Begehren an das I-Amt richten. Wenn die zustimmen...wird der BR befragt und dann irgendwann die SBV. Dann ..wenn die Entscheidung längst getroffen wurde, wird nach der Meinung der SBV gefragt, die niemanden mehr interessiert.
Wozu dann der §178 SGB IX... 