Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
Dir als SBV stehen alle Unterlagen zu, die der AG oder Dienstherr zur Grundlage einer Entscheidung machen will. Das ist durch das Wort "umfassend" in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX abgedeckt.
Und dieses "umfassende" Informationsrecht hebt auch ausdrücklich datenschutzrechtliche Regelungen auf.
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&Tschüß
Wolfgang