Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 04.11.2021, 18:53 (vor 901 Tagen) @ Simone24

Hallo,

Dir als SBV stehen alle Unterlagen zu, die der AG oder Dienstherr zur Grundlage einer Entscheidung machen will. Das ist durch das Wort "umfassend" in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX abgedeckt.
Und dieses "umfassende" Informationsrecht hebt auch ausdrücklich datenschutzrechtliche Regelungen auf.

--
&Tschüß

Wolfgang


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