Versetzung ohne Beteiligung SBV + BR (Allgemeines)

OlliPt, Monday, 22.11.2021, 12:37 (vor 1794 Tagen)

Hallo zusammen,

ein sb Kollege ist 2016 aus gesundheitlichen Gründen in eine andere Abteilung versetzt worden.
Jetzt wurde ihm in einem Gespräch mitgeteilt, das er ab sofort wieder in die alte Abteilung zurück versetzt wird. Seine gesundheitliche Situation hat sich aber zum heutigen Zeitpunkt nicht verbessert (GdB 100).
Eine Beteiligung der SBV (meine Wenigkeit), wurde nicht vorgenommen. Ebenso wurde auch der BR nicht in die Mitbestimmung einbezogen.
Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten war bis jetzt noch nicht möglich, da dieser nur schwer zu erreichen ist.
Ich habe unter Hinweis auf die §§ 164 un 178 SGB IX eine Aussetzung der Entscheidung eingefordert und um Rücksprache gebeten.
Nun zu meiner Frage: Welche Konsequenzen hätte die Nichtbeteiligung der SBV für den Vorgesetzten, die Aussetzung ist meines Erachtens leider nur ein stumpfes Schwert.
Die Nichtbeteiligung des BR hingegen wirkt natürlich schwerwiegender, aber der weiß von seinem "Glück" ja NOCH nichts.
Bevor ich mich an das Integrationsamt wende, wollte ich euch um Eure Meinung bitten.

Vielen Dank schon mal im vorraus.


Gruß

OlliPt

Versetzung ohne Beteiligung SBV + BR

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 22.11.2021, 12:59 (vor 1794 Tagen) @ OlliPt

Hallo,

es gibt leider immer noch nicht irgendeine Vorschrift, die die Arbeit der SBV durch Straf- oder Bußgeldvorschriften schützt.
Das Handeln der erwähnten Führungskraft kann lediglich durch den AG zB als "Schlechtleistung" sanktioniert werden.

Wieso weiß der BR noch nichts von seinem Glück? Hast Du ihn nicht über die Aussetzung informiert?

--
&Tschüß

Wolfgang

Versetzung ohne Beteiligung SBV + BR

OlliPt, Monday, 22.11.2021, 15:10 (vor 1794 Tagen) @ albarracin

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Der Vorgang ist so aktuell, das werde ich sofort nachholen, vielen dank für den Hinweis.

Gruß

OlliPt

Versetzung ohne Beteiligung SBV + BR

bifavi, Hessen, Monday, 22.11.2021, 14:33 (vor 1794 Tagen) @ OlliPt

Hallo OlliPT,
bei wiederholten Verstoß weiße ich gerne immer auf den §238 Absatz 1 Nr. 8 SGB IX hin.
Auch die Beschlussaussetzung ist ein unangenehmes Mittel für den AG.
Einmal hab ich das durchgezogen, schade das ich nicht erfahren habe was die Person bezahlen musste.
Hat damals eine riesige Welle geschlagen, aber jetzt informieren die lieber einmal zuviel als einmal zu wenig.
War eine erzieherische Maßnahme.
Manchmal muss man leider zu solchen Mitteln greifen.
Notfalls den § 2a Nr. 3a Arbeitsgerichtsgesetz ziehen. Auch schon gehabt, kam aber nicht vor Gericht.
AG hatte ein Einsehen.

LG
Bifavi

Versetzung ohne Beteiligung SBV + BR

OlliPt, Monday, 22.11.2021, 15:11 (vor 1794 Tagen) @ bifavi

Hallo,

Danke für die Antwort und den nützlichen Hinweis.

Gruß

OlliPt

RSS-Feed dieser Diskussion