Versetzung ohne Beteiligung SBV + BR (Allgemeines)
Hallo zusammen,
ein sb Kollege ist 2016 aus gesundheitlichen Gründen in eine andere Abteilung versetzt worden.
Jetzt wurde ihm in einem Gespräch mitgeteilt, das er ab sofort wieder in die alte Abteilung zurück versetzt wird. Seine gesundheitliche Situation hat sich aber zum heutigen Zeitpunkt nicht verbessert (GdB 100).
Eine Beteiligung der SBV (meine Wenigkeit), wurde nicht vorgenommen. Ebenso wurde auch der BR nicht in die Mitbestimmung einbezogen.
Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten war bis jetzt noch nicht möglich, da dieser nur schwer zu erreichen ist.
Ich habe unter Hinweis auf die §§ 164 un 178 SGB IX eine Aussetzung der Entscheidung eingefordert und um Rücksprache gebeten.
Nun zu meiner Frage: Welche Konsequenzen hätte die Nichtbeteiligung der SBV für den Vorgesetzten, die Aussetzung ist meines Erachtens leider nur ein stumpfes Schwert.
Die Nichtbeteiligung des BR hingegen wirkt natürlich schwerwiegender, aber der weiß von seinem "Glück" ja NOCH nichts.
Bevor ich mich an das Integrationsamt wende, wollte ich euch um Eure Meinung bitten.
Vielen Dank schon mal im vorraus.
Gruß
OlliPt