Rücktritt SBV - einziger Stellvertreter will wochenlange Bedenkzeit (Allgemeines)
Guten Abend,
leider verlässt unsere Schwerbehindertenvertretung uns zum 23.12.2021. Der einzige Stellvertreter wurde darüber vor zwei Wochen von unserer SBV unterrichtet und gefragt, ob er nachrücken wird. Auf Nachfrage teilte die Stellvertretung nun mit, weitere vier Wochen Bedenkzeit zu brauchen. Das würde aber bedeuten, dass, sollte die einzige Stellvertretung sich erst nach Weihnachten entscheiden nicht nachrücken zu wollen, unsere Schwerbehinderten für mehrere Wochen keine Vertrauensperson hätten. Denn dann würde der Personalrat nach dem Ausscheiden der SBV und dem danach erst eventuell erfolgenden Rücktritt der Stellvertretung, die Wahlen der neuen SBV und deren Vertretungen angehen.
Meine Fragen:
Ist es hinzunehmen, dass eine Stellvertretung der SBV sich sechs Wochen Bedenkzeit ausbedingt, um zu entscheiden, ob sie nachrücken möchte?
Ist es hinzunehmen, dass eine Stellvertretung erst am Tag des Ausscheidens der SBV entscheiden möchte, ob sie nachrücken will, obwohl sie schon sechs Wochen vorher informiert wurde?
Vielen Dank / Brie