Rücktritt SBV - einziger Stellvertreter will wochenlange Bedenkzeit (Allgemeines)
Hallo Brie,
ob das einzige stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung nachrückt oder ggf. zurücktritt ist doch nachrangig. Ab dem Ausscheiden der jetzigen gewählten Vertrauensperson sind keine stellvertretende Mitglieder mehr vorhanden und dementsprechend sind neue stellvertretende Mitglieder zu wählen. Außer es gibt noch gewählte (Vertrauens-)Personen z.B. mit ruhendem Mandat wegen laufendem Kündigungsschutzverfahren.
Jetzt kommt es auf die Anzahl der Beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen an, ob im förmlichen oder vereinfachten Verfahren gewählt werde muss.
Die noch amtierende Vertrauensperson könnte für das förmliche Wahlverfahren einen Wahlvorstand bestellen oder zu einer Wahlversammlung nach seinem Ausscheiden einladen.
Bezüglich der „Bedenkzeit“ des noch vorhanden stellvertretenden Mitgliedes ist zu bedenken, dass sich dieser ausdrücklich nur als Stellvertreter/in zur Wahl gestellt hat. Vielleicht ist ihm/ihr die volle Verantwortung als Vertrauensperson zu groß / zu viel? Hier könnte ein Kompromiss darin bestehen, dass der Stellvertreter ebenfalls (angekündigt) vor dem Wahltermin zurücktritt und sich dann erneut als stellvertretendes Mitglied zur Wahl stellt. Damit wurde sein vorhandenes Fachwissen für die behinderten Kolleginnen und Kollegen gesichert.
Die Wahlperiode wäre dann für alle neu gewählte Personen fast 5 Jahre bis Ende November 2026 wegen der vorgezogenen Wahl.
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Gruß
Wolfgang