BEM (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.11.2021, 09:22 (vor 875 Tagen) @ Frauenlob

Hallo,

verantwortlich für eine stufenweise Wiedereingliederung ist allein der zuständige Kostenträger. Das ist idR die KK, evtl. auch eine BG oder die DRV.
Der Kostenträger alleine entscheidet über Gelingen, Misslingen oder Anpassung der WE. Der AG kann nur eine WE an sich verweigern (und dies auch nur bei Nicht-Schwerbehinderten/Gleichgestellten), hat aber sonst keine Rechte.

Wenn dem AG so daran gelegen ist, die WE zu verlängern, spricht das dafür, daß die WE nicht richtig durchgeführt wurde und der AN zielwidrig schon wieder im zeitlichen Umfang der WE als vollwertige, kostenlose Arbeitskraft eingesetzt wurde.

--
&Tschüß

Wolfgang


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