Zuständigkeit (Kündigung)

bifavi, Hessen, Friday, 03.12.2021, 12:55 (vor 873 Tagen) @ Pechy_

Hallo Perchy,

ein (2019) i. d. Probezeit gekündigter Azubi (Beteiligung SBV ist erfolgt) geht weiter gerichtlich dagegen vor.


Ich wünsche der Person viel Glück. Gericht muss entscheiden, ob Kündigung unzulässig ist.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Bin ich als Interessenvertretung noch für ihn zuständig? Es besteht mMn kein Vertragsverhältnis mehr zw. ihm und dem Dienstgeber.

Kein Arbeitsverhältnis mehr = keine Zuständigkeit
Nicht das Du die Person weiter als SBV vertrittst und Dir der AG Arbeitszeitbetrug vorwirft.
Was Du nach Deiner Arbeitszeit machst, bleibt Dir überlassen.
Würde ich persönlich aber auch in meiner Freizeit nicht machen.

LG
Bifavi


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