Wieviele Wahlberechtigte mindestens? (Wahlen)

Michael, Friday, 25.08.2006, 12:08 (vor 6465 Tagen) @ Susi

Hallo Susi,

das förmliche Wahlverfahren ist anzuwenden bei einer Mindestanzahl von 50 schwbM im Betrieb.
Bei bis zu 50 schwb. Beschäftigte ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, wenn der Betrieb aus einem "Standort" besteht. Bestehen ein oder mehrere Betriebsteile, die weit auseinander liegen, dann ist in diesem Fall das förmliche Wahlverfahren anzuwenden
Ab 5 Beschäftigte, die schwb. sind , ist eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen.

Gruß Michael


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