Schwerbehinderte nach dem ich einen Erstantrag gestellt habe (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo,
die besonderen Rechte erhält man erst mit der Feststellung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Die einzige Ausnahme ist der Kündigungsschutz. Hier gibt es 3 Wochen nach Zugang des Antrages einen vorläufigen Rechtsschutz gem. § 173 Abs. 3 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html
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&Tschüß
Wolfgang