Schwerbehinderte nach dem ich einen Erstantrag gestellt habe (Fragen zu einer Behinderung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 21.01.2022, 14:29 (vor 826 Tagen) @ vadder911

Hallo,

die besonderen Rechte erhält man erst mit der Feststellung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Die einzige Ausnahme ist der Kündigungsschutz. Hier gibt es 3 Wochen nach Zugang des Antrages einen vorläufigen Rechtsschutz gem. § 173 Abs. 3 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html

--
&Tschüß

Wolfgang


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